Im Rahmen einer Unternehmenskrise können die Rechtsfolgen eines insolvenzrechtlichen Überschuldungstatbestands durch das Vorliegen einer positiven Fortbestehensprognose ausgeschlossen werden. Wesentlich ist dabei die Erstellung einer integrierten Unternehmensplanung, aus der die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ableitbar ist. Wir sind Spezialisten auf diesem Fachgebiet und erstellen unsere Fortbestehensprognosen im Rahmen von Privatgutachten.
Über den Autor